Die GEMA und unbenutzbare Schrott-Lizenzen

29. September 2014

Ich gebe zu, das Ergebnis war mir eigentlich bekannt, noch bevor ich in Kontakt mit der GEMA getreten bin, um die Möglichkeiten populäre Musik in einem Podcast zu spielen, auszuloten. Trotzdem wollte ich es nicht unversucht lassen, zu klären, ob das inzwischen 8 Jahre alten Lizenzmodell für Podcasting, das die GEMA auf Ihrer Seite offeriert nicht eigentlich nur als schlechter Witz gemeint ist.

Für Interessierte findet findet sich der Beweis für das Ziel der GEMA, Musik im Podcast möglichst zu verhindern hier: https://www.gema.de/podcasting

Um nur die zwei der skurrilen Restriktionen zu nennen, gilt die Lizenz nur für Podcasts die:

  • deren Episoden sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler beziehen, und die in der Bezeichnung des Podcasts und in den Bezeichnungen der einzelnen Episoden weder die Namen von Musikwerken noch von Interpreten nennen.
  • die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen

Schwerer allerdings wiegt für mich die Tatsache, dass die Lizenz quasi als Abo funktioniert und ich meine Podcasts entsprechend löschen müsste, wenn ich nicht mehr bereit, oder in der Lage bin diesem unsäglichen DrecksVerein monatlich einen gewissen Betrag zukommen zu lassen.

Bereits 2006 ging die Linzenz mit den genannten Restriktionen an der technischen und praktischen Realität des Podcastings komplett vorbei und wurde folgerichtig bereits zu diesem Zeitpunkt von verschiedener – Seite – auseinandergenommen.

All dies wollte ich noch einmal bestätigt haben und meldete mich also bei der auf der Seite der GEMA genannten E-Mail-Adresse.

[…]Folgende Probleme ergeben sich für mich:

  • die auf nicht mehr als drei URLs zur Verfügung stehen

Die meisten Podcasts werden via RSS automatisch bei unterschiedlichen Podcast-Verzeichnissen und als Torrent verfügbar. Diese Begrenzung ist selbst mit gutem Willen (und dieser ist nicht vorhanden, da kontraproduktiv) kaum einzuhalten.

  • deren einzelne Episoden nicht länger als 30 Minuten dauern,

Warum? Die länge des Podcasts hat nicht zwingend Einfluss auf die Zahl der gespielten Songs. Im wesentlichen wird gesprochen, nicht Musik gespielt. 3 Min Musik sind 3 Minuten Musik – egal ob in 5 Minuten Podcast oder in 230 Minuten Podcast.

  • die in jedes Musikwerk in der Weise hineinmoderieren (so genanntes „Talk over“) und die jeden Song in einer Weise ein- und ausblenden, dass er nicht isoliert werden kann,

Wer sollte sich in Zeiten von Spotify diese Mühe machen? Insbesondere, da Podcasts in aller Regel in recht niedriger Audio-Qualität angeboten werden?

  • die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,

Schnittmarken oder ID-Tags? Beides sind unterschiedliche Dinge. Der ID-Tag gibt Metadaten über die Mediendatei wieder und ist somit 1. automatisch integriert und 2. nicht verzichtbar, Schnittmarken ordnen den Podcast im Player.

  • deren Episoden sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler beziehen, und die in der Bezeichnung des Podcasts und in den Bezeichnungen der einzelnen Episoden weder die Namen von Musikwerken noch von Interpreten nennen.

Mit anderen Worten: Ich darf keine Episode über einen bestimmten Künstler produzieren? Welcher Sinn steckt dahinter?

Da das gegebene Lizenzmodell, soweit ich informiert bin, ja bereits aus dem Jahr 2006 stammt, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass nur die entsprechende Seite im Netz nicht aktualisiert worden ist. Ich würde mich in jedem Falle freuen, wenn die GEMA ein verwendbares Lizenzmodell anböte und mich entsprechend über ein solches informieren könnte.[…]

Grundsätzlich: Was muss passieren, wenn die Linzenz abgelaufen ist? Ich erwerbe also beispielsweise die Lizenz 3 Monate. Müssen die Podcasts nach den 3 Monaten depubliziert werden? Wie ist meine Verantwortung im Bezug auf weiterhin auffindbare Kopien, via Torrent und oder in einem Podcast-Verzeichnis mit eigenen Hosting? […]

Positiv zu erwähnen ist, dass sich ein freundlich und zeitnah antwortender Herr Koch überhaupt meines Anliegens angenommen hat. Das Ergebnis allerdings lässt sich am besten wie folgt zusammenfassen:

 

Im Wortlaut werden meine Einwände und Fragen zum wie folgt beantwortet:

Die GEMA Podcastlizenz sieht das Angebot des Podcasts von ihrer eigenen Webseite aus vor. Andere Verbreitungsformen sind nicht vorgesehen und werden somit nicht von der Lizenz abgedeckt.

Die 30 min beziehen sich auf die Gesamtlänge einer „Episode“, liegt Spielzeit der von Ihnen verwendeten Musikstücke bei bis zu 10 min max, ist diese Regel für Sie nicht relevant.

Wenn die Lizenz abgelaufen ist, dann erwerben Sie entweder eine neue Lizenz oder depublizieren den Podcast.

Die Frage der Verantwortlichkeit ist rechtlich komplex und lässt sich nicht pauschal beantworten.

In anderen Worten: Diese Sache mit dem Internet, das nicht vergisst, scheint bei den Damen und Herren von der GEMA noch nicht angekommen zu sein. Auf jeden Fall lässt sich nicht pauschal beantworten, was zu tun ist, wenn meine Podcasts erst einmal freigelassen worden sind. Den Hinweis darauf, dass Depublikation dem Gedanken der freien Verfügbarkeit von Inhalten und damit der Grundlage des Internets komplett widerspricht, habe ich mir genauso wie meine persönliche Meinung, dass Depubliktion = Bücherverbrennung im 21. Jahrhunder ist, gespart.

Der Vollständigkeit halber, findet der geneigte Leser den kompletten Mail-Verkehr HIER.

Ach ja, ich werde natürlich trotzdem einen Podcast über Musik machen. Nur eben, ohne darin Musik zu spielen. Traurig, aber wahr. Realität in Sachen Rechte und Lizenzen, Deutschland, 2014.

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